______________MIB Arabians____________


Anmerkung zur Verbandshengstschau:

Zu Beginn des Jahres oder sogar zum Ende des vorangegangenen Jahres macht sich jeder Züchter des arabischen Pferdes Gedanken über die Bedeckung seiner Zuchtstute. In den Fachzeitschriften werden schon seit Anfang des Jahres Deckanzeigen der Hengstbesitzer veröffentlicht. Noch immer wird mit Begriffen, wie Silber oder Weiss gekört jongliert. Die Auswahl ist groß und entsprechend schwierig. Ein Hengst ist schöner als der andere, alle werden sie angepriesen. Wird ein Schauchampion auch ein guter Vererber sein? Kann ein Schauchampion auch Mängel haben?

Aufgrund der oben genannten Problematik sollte der Stutenbesitzer auch die Rittigkeit des Hengstes in Augenschein nehmen. Immer mehr wird der Vollblutaraber im Sport; sei es Reiten oder Fahren eingesetzt. Die Veranlagung des Hengstes als Vatertier spielt da eine nicht unerhebliche Rolle für die Veranlagung des künftigen Fohlens.

Eine der besten Möglichkeiten zu beurteilen, ob der Hengst zur Zucht eingesetzt werden sollte, ist es, nach dem Ergebnis der Verbandshengstschau zu fragen. Dort werden die Hengste von ausgesuchten, erfahrenen Richtern beurteilt auf ihre Zuchttauglichkeit.

Bis einschließlich 1989 sah das Tierzuchtgesetz für die gesamte Pferdezucht die staatliche Körpflicht vor. Mit Liberalisierung des Tierzucht- und Körgesetzes in Anpassung an EU-Bestimmungen wurde die Verantwortung in Bezug auf die Selektion von Zuchtpferden ausschließlich in die Hand der Verbände gelegt. In der deutschen Vollblutaraberzucht entschieden sich die Mitglieder für eine Anpassung an die Richtlinien der World Arabian Horse Organisation (WAHO), nachdem jedes Pferd, das in Bezug auf seine Abstammung als Arabischer Vollblüter zu bezeichnen ist, vom zuständigen Zuchtverband eingetragen werden muss, wenn der Besitzer dies beantragt.
Im Jahre 1990 wurden noch alle Vollblutaraberhengste, die zur Zuchtbucheintragung angemeldet wurden, zu zentralen Eintragungsveranstaltungen im Frühjahr und Herbst eingeladen. Ab 1991 bis einschließlich 1993 entfiel die Verpflichtung zur zentralen Vorstellung der Hengste zur Zuchtbucheintragung. Verbandshengstsschauen wurden angeboten, jedoch die Teilnahme war freiwillig. Eine große Zahl von Hengsten wurde im Rahmen von Fohlenmusterungen und Stuteneintragungen auf dem Hof eingetragen.

Der Verband der Züchter des Arabischen Pferdes e.V. veranstaltet seit 1994 die sogenannten Verbandshengstschauen. Die Vorstellung der Hengste zur Zuchtbucheintragung an dieser zentralen Veranstaltung ist seither Pflicht, mit Identifikation, Messen, Vorlage eines Tierärztlichen Attestes, Blutgruppenbestimmung mit Abstammungsüberprüfung, DNA-Typitisierung und, seit Oktober 1999, SCID-Test sowie Präsentation der Hengste auf hartem Boden mit Beurteilung. Hier kann dann der Pflichtteil der Eintragungsveranstaltung abgeschlossen werden.

Die Bewertung erfolgt, wie dies früher bei der Körung üblich war, nach den Kriterien Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus, Korrektheit des Ganges, Schwung und Elastizität, Schritt, Gesamteindruck und -entwicklung, Gesamtbewertung der äußeren Erscheinung mit der Punkteskala von 1 bis 10.


Auf freiwilliger Basis folgt dann das Angebot des Verbandes zur Teilnahme anlässlich der Verbandshengstschau zur weiteren Beurteilung der Hengste an der Hand, im Schritt und Trab und freilaufend auch in der Galoppade. Anhand der Beurteilung folgt dann eine Einstufung der Hengste wie folgt:

Goldene Schleife ( prämiert, sehr gutes Ergebnis, zur Zucht empfohlen)
für Hengste, die im Rasse- und Geschlechtstyp, Gesamteindruck und -entwicklung und Gesamtbewertung der äußeren Erscheinung die Note 8 erreichen und in keinem der anderen Kriterien unter die Note 5 fallen. Diese Hengste gelten als "prämiert".


Silberne Schleife
( gutes Ergebnis zur Zucht empfohlen )
für Hengste, die im Rasse- und Geschlechtstyp, Gesamteindruck und -entwicklung und Gesamtbewertung der äußeren Erscheinung mindestens die Note 7 erreichen und in keinem der anderen Kriterien unter die Note 5 fallen.


Weiße Schleife ( befriedigendes Ergebnis zur Zucht geeignet )
für Hengste, die im Rasse- und Geschlechtstyp, Gesamteindruck und -entwicklung und Gesamtbewertung der äußeren Erscheinung mindestens die Note 6 erreichen und in keinem der anderen Kriterien unter die Note 5 fallen.


Alle anderen Hengste, die nicht in das Schleifenvergabesystem fallen, werden lediglich beim Verband der Züchter des Arabischen Pferdes e.V. als Hengst eingetragen dürfen aber, nach Wegfall des Körgesetzes, trotzdem zur Zucht eingesetzt werden.


Vollblutaraberhengste, die anerkannt werden sollen für den züchterischen Einsatz bei den Rassen SH, A, AA und AH müssen mindestens die Note 7 erreichen in den Kriterien Rasse- und Geschlechtstyp, Gesamteindruck und -entwicklung und Gesamtbewertung der äußeren Erscheinung und dürfen in den anderen Kriterien nicht unter die Note 5 fallen. Sie müssen ein Stockmaß von mindestens 150 cm aufweisen und seit Oktober 1999 auch am Freispringen teilnehmen. Hier werden Manier und Vermögen bewertet. Die Beurteilung dieser Hengste erfolgt durch eine separate Kommission. Für diese Hengste gilt die Verpflichtung zur Absolvierung der Leistungsprüfung nach den Bestimmungen unserer Zuchtbuchordnung.

Es ist nicht richtig, wenn in den Deckanzeigen mit dem Begriff "gekört" geworben wird und der Hengst lediglich eingetragen ist oder eine weiße bzw. silberne Schleife vorweisen kann. Diese Hengste sind nicht "gekört"!

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